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Faltpläne
Faltpläne
Realistische Kartografie statt langer Umwege
Unsere Faltpläne – übersichtlich, präzise und verlässlich.
Ob für Bürger, Gäste oder Besucher: Ein guter Faltplan schafft Orientierung auf einen Blick und zeigt, was eine Kommune und ihre Region auszeichnet.
Unsere individuell erstellten Faltpläne bilden wichtige Orte, Wege, Einrichtungen und Besonderheiten übersichtlich und anschaulich ab:
- Orte, Straßen und Plätze
- Gebäude und Sehenswürdigkeiten
- Rad- und Wanderwege
- Wege, Flüsse und Berge
- Naturlehr- und Fitnesspfade
- E-Bike-Ladestationen
- Freizeiteinrichtungen und Spielplätze
- Golfplätze, Kirchen und Kapellen
- sowie weitere wichtige Ziele und Orientierungspunkte
So entsteht ein Faltplan, der informiert, Orientierung gibt und die Besonderheiten Ihrer Kommune sichtbar macht.
Individuell für Ihre Kommune erstellt
Jeder Faltplan wird aktuell kartografiert, individuell gestaltet und auf die örtlichen Gegebenheiten sowie die Anforderungen Ihrer Kommune abgestimmt.
Im Format 60 × 82 cm bietet der Plan ausreichend Raum für eine übersichtliche und detailreiche Darstellung. Handlich auf 10 × 15 cm gefalzt, lässt er sich bequem mitnehmen und ist schnell zur Hand, wenn Orientierung gefragt ist.
Eine attraktive Plattform für das örtliche Gewerbe
Unsere Faltpläne verbinden kommunale Information mit regionaler Präsenz. Durch ihre praktische Nutzung und langfristige Verfügbarkeit bieten sie dem örtlichen Gewerbe eine attraktive Möglichkeit, auf das eigene Angebot aufmerksam zu machen.
Unternehmen, Dienstleister, Gastronomie und weitere Gewerbetreibende können sich gezielt als „Partner der kurzen Wege“ präsentieren – direkt dort, wo Bürger und Gäste nach Orientierung und regionalen Angeboten suchen.
Auch digital für Ihre Kommune nutzbar
Der Nutzen unserer Kartografie endet nicht beim gedruckten Faltplan.
Der Kommune stellen wir die digitalen Daten des Faltplans für die vereinbarten Nutzungszwecke zur Verfügung. So können die vorhandenen Kartendaten auch über den gedruckten Plan hinaus sinnvoll eingesetzt werden.
Informationen zu den Nutzungsrechten für private und gewerbliche Interessenten finden Sie in unserem Impressum unter „Urheberrecht / Angebot zur Nutzung“.
Ohne Umwege
Orientierung, die in jede Tasche passt.
Unsere kommunalen Faltpläne sind kompakte und verlässliche Begleiter für Bürger, Gäste und Interessenten. Handlich gefalzt und schnell zur Hand, bieten sie genau dort Orientierung, wo sie gebraucht wird – direkt vor Ort und ganz ohne Umwege.
Kompakt im Format. Stark in der Information.
Straßen und Wege, öffentliche Einrichtungen, Sehenswürdigkeiten, Freizeitangebote oder Rad- und Wanderwege: unsere Faltpläne führen wichtige Informationen übersichtlich zusammen und machen die Kommune auf einen Blick erfassbar.
Präzise kartografiert, übersichtlich aufgebaut und individuell gestaltet verbinden sie zuverlässige Orientierung mit einem ansprechenden Erscheinungsbild. So entsteht ein Faltplan, der nicht nur informiert, sondern gerne mitgenommen, genutzt und aufbewahrt wird.
Individuell für Ihre Kommune
Keine Kommune ist wie die andere. Deshalb stimmen wir Kartografie, Inhalte und Gestaltung auf die örtlichen Gegebenheiten und die Anforderungen Ihrer Kommune ab. Von der kartografischen Aufbereitung bis zum fertigen Faltplan erhalten Sie eine durchdachte Lösung aus einer Hand.
Sie haben Fragen oder möchten mehr über unsere kommunalen Faltpläne erfahren?
Unser erfahrenes Team berät Sie persönlich und fachkundig – von der ersten Abstimmung bis zum fertigen Faltplan.
Rechtlicher Hinweis:
Unsere Plandaten sind urheberrechtlich geschützt: Computerkartographie Carrle, 81479 München im Auftrag der Agentur ASG, Inhaber: Ralf Ramsaier, 81825 München, Telefon: (0 89) 42 01 99 12, www.buergerinformationsbroschuere.de, E-Mail: mail@buergerinformationsbroschuere.de
Lizenznummer: 2018-220.
Titel, Gestaltung, Kartographie sowie Texte und Bilder dieses Faltplanes sind – zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte – ebenso urheberrechtlich geschützt. Nachdruck, Reproduktion und jede sonstige Wiedergabe, Übersetzungen in Digital und Print – auch auszugsweise – nur mit schriftlicher Genehmigung der Agentur.
Verstöße werden strafrechtlich verfolgt.
§§
Die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke kann Geld- oder Haftstrafen oder Geldbußen nach sich ziehen. Die entsprechenden Straf- und Bußgeldvorschriften ergeben sich aus §§ 106–111a UrhG
