BÜRGERINFORMATIONSBROSCHÜREN

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Faltpläne

Faltpläne

… realistische Kartographie, statt langer „Umwege“.

Unsere Faltpläne – einfach genau!

Orte – Häuser – Straßen – Plätze – Wege – Flüsse – Berge – Sehenswürdigkeiten – E-Bike-Ladestationen – Rad- und Wanderwege – Naturlehr- und Fitnesspfade – Freizeiteinrichtungen – Spielplätze – Golfplätze – Kirchen, Kapellen und, und, und …..

Unsere Faltpläne werden im handlichen Format (H=82 cm B= 60 cm – gefalzt auf 10 cm x 15 cm) erstellt, aktuell kartografiert, individuell gestaltet und auf die Gegebenheiten der Kommune abgestimmt. Sie sind stetige Begleiter und damit die ideale Plattform für das örtliche Gewerbe um sich werbewirksam als „Partner der kurzen Wege“ darzustellen.

Selbstverständlich stellen wir der Kommune die digitalen Daten der Pläne – „zur einfachen Nutzung“ – gerne zur Verfügung.

Die Bedingungen für private und gewerbliche Interessenten zur rechtssicheren Nutzung unserer Plandaten finden Sie in unserem Impressum unter der Rubrik „Urheberrecht/Angebot zur Nutzung!“

Ohne Umwege
Unsere kommunalen Faltpläne stecken in der Tasche. Näher am Bürger und an den Gästen der Kommune geht eigentlich gar nicht. Und noch dazu mit einem erfreulichen Mehrwert – na, wenn das keine gute Idee ist! Unsere Taschen-Faltpläne sind handlich, genau und ansprechend gestaltet.

Fordern Sie uns – es lohnt sich!

Rechtlicher Hinweis:

Unsere Plandaten sind urheberrechtlich geschützt: Computerkartographie Carrle, 81479 München im Auftrag der Agentur ASG, Inhaber: Ralf Ramsaier, 81825 München.

Lizenznummer: 2018-220.

Titel, Gestaltung, Kartographie sowie Texte und Bilder dieses Faltplanes sind – zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte – ebenso urheberrechtlich geschützt. Nachdruck, Reproduktion und jede sonstige Wiedergabe, Übersetzungen in Digital und Print – auch auszugsweise – nur mit schriftlicher Genehmigung der Agentur.

Verstöße werden strafrechtlich verfolgt.

§§
Die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke kann Geld- oder Haftstrafen oder Geldbußen nach sich ziehen. Die entsprechenden Straf- und Bußgeldvorschriften ergeben sich aus §§ 106–111a UrhG

Muster „Faltplan“ Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt a.d. Donau

Muster „Faltplan“ Markt Kaisheim

Muster „Faltplan“ Gemeinde Stöttwang